Finanzielle Entlastung der Familien

Familienlastenausgleich (Familienkasse)

Die Schaffung eines Familienlastenausgleichs neben dem nationalen Kindergeld soll Familien in Nordrhein-Westfalen unmittelbar stützen und fördern. Durch die Schaffung (Wiedereinführung) einer Familienkasse kann dem finanziellen Rahnem geschaffen werden. Die Lebenshaltungskosten für Familien sind in den letzten Jahren innerhalb Deutschlands enorm gestiegen und eine länger anhaltende Inflation wird insbesondere unsere „Mitte der Gesellschaft“ härter treffen. Diese bevorstehende Entwicklung muss ausgeglichen werden.

Erziehungsgehalt

Die Familien-Partei Deutschlands tritt für ein (sozialversicherungspflichtiges) Erziehungsgehalt ein, das an alle Eltern gezahlt wird. Die häusliche Erziehungsarbeit muss der beruflichen Arbeit gleichgestellt werden! Dadurch erhalten sie echte Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind vor allem in den ersten 3 Jahren selbst betreuen oder in eine Fremdbetreuung geben, die sie aus dem
 Erziehungsgehalt bezahlen. Kleinkinder brauchen Bindung an eine Person, damit sie innerlich gefestigt werden. Ab dem 3. Lebensjahr empfehlen wir den Besuch eines kostenfreien Kindergartens.

Die Höhe des Erziehungsgehalts bei einem Mindestlohn von 8,84 € ist bei einem Kind bis zum 3. Lebensjahr auf 1.602 € brutto (1.181 € netto), bis zum 6. Lebensjahr 824 € brutto (607 € netto) und bis zum 12. Lebensjahr 412 € brutto (304 € netto) festzulegen.

Bei mehreren Kindern ist eine Obergrenze vorgesehen. Familienberater sollen die Familien regelmäßig besuchen, damit eine sachgemäße Betreuung der Kinder sichergestellt ist. Hier muss die Landesregierung ansetzen. Eine umfassende Unterstützungsstruktur gilt es in den Kommunen über die Landesebene zu etablieren.

Durch das Erziehungsgehalt erwerben die betreuenden Eltern auch einen verbrieften Rentenanspruch. Die jetzigen Rentner haben als Eltern ihre Kinder unter erheblichen finanziellen Einbußen aufgezogen. Dafür werden zurzeit 3 Jahre bei ihrer Rente angerechnet. Laut Herzog-Kommission müssten es 6 Jahre sein. Die Familien-Partei Deutschlands tritt für eine entsprechende Erhöhung auf nationaler Ebene ein, die pro Kind etwa 90 € im Monat betragen muss! Das Land Nordrhein-Westfalen muss initiativ tätig werden.

Lebensleistungs-Rente

Es bedarf eine grundsichernde Rente für die Menschen in Deutschland. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte nicht auf eine Berliner Entscheidung warten. Im Gegenteil. Es sollte proaktiv eine kapitalgedeckte Säule in unserem Rentensystem anbieten nach dem Vorbild Schwedens (ca. 10 Millionen Einwohner).

Den Arbeitnehmern sollte eine Beteiligung an dem parallel existierenden System freigestellt werden. Nordrhein-Westfalen ist mit seinen 18 Millionen Einwohner das größte Bundesland mit der größten Verantwortung. Entsprechende Anreize zur Beteiligung (hohe Freibeträge, Vergünstigungen, Zuschüsse) fordern wir zur Steigerung der Akzeptanz. Vor allem für die jüngeren Menschen stellt diese Ergänzung des Systems eine Notwendigkeit dar, um ein angemessenes Rentenniveau aufrechterhalten zu können. Ebenso sind die Pensionskassen des Landes auszurichten und generell eine angemessene Vorsorgerücklage zu bilden. Andernfalls werden die bestehenden und zukünftigen Verpflichtungen die Leistungsfähigkeit des Landes Nordrhein-Westfalens erheblich übersteigen.

Eine entsprechende Förderung zur Vorsorge sollte vor allem die Erziehungsleistung der Eltern angemessen und gerecht berücksichtigen. Zum Familienlastenausgleich gehört neben dem Erziehungsgehalt für die Arbeit, die ein Kind erfordert, ein Kindergeld, das die Mindestkosten, die ein Kind verursacht, abdeckt, auch eine Rente, bei deren Berechnung die wirklichen Erziehungszeiten berücksichtigt werden müssen.

Der Landesfonds soll die Altersvorsorge von unseren Bürgern auf eine sichere, ergänzende Säule stellen.